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Meldung der entnommenen Fischotter im Rahmen der Fischotterverordnung

Mit der Bitte an alle, die einen Antrag zur Entnahme des Fischotters gestellt haben, sämtliche entnommene Exemplare der Landesregierung Abteilung 13 zu melden!
Es wird ansonsten in Zukunft sehr schwer werden die Entnahme des Fischotters zu argumentieren, wenn das Entnahmekontingent von 40 Tieren nicht annähernd ausgeschöpft wurde.